Ausphasung von Leuchtmitteln
Oktober 2025 Nadine MüllerDie Energieeffizienzverordnung (EnEV) zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Für Leuchtmittel, also Lampen und Beleuchtungssysteme ist die EnEV relevant in Bezug auf den Energieverbrauch in Gebäuden.
Die Ökodesign-Richtlinie ergänzt die EnEV. Während die EnEV auf energieeffiziente Gebäude abzielt, regelt die Ökodesign-Richtlinie die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln. Dadurch wurden viele ineffiziente Glüh- und Halogenlampen aus dem Verkehr gezogen.
Die fehlende Energieeffizienz von alten Leuchtmitteln ist nicht das alleinige Argument für die Ausphasung. Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) verbietet - bis auf wenige Ausnahmen - aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes die Verwendung von Quecksilber in den Leuchtmitteln.