Zurück zur Übersicht

Ausphasung von Leuchtmitteln

Oktober 2025 Nadine Müller

Die Energieeffizienz­verordnung (EnEV) zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Für Leuchtmittel, also Lampen und Beleuchtungssysteme ist die EnEV relevant in Bezug auf den Energieverbrauch in Gebäuden.

Die Ökodesign-Richtlinie ergänzt die EnEV. Während die EnEV auf energie­effiziente Gebäude abzielt, regelt die Ökodesign-Richtlinie die Mindest­an­forder­ungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln. Dadurch wurden viele ineffiziente Glüh- und Halogenlampen aus dem Verkehr gezogen.

Die fehlende Energieeffizienz von alten Leuchtmitteln ist nicht das alleinige Argument für die Ausphasung. Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) verbietet - bis auf wenige Ausnahmen - aus Gründen des Gesund­heits- und Umweltschutzes die Verwend­ung von Quecksilber in den Leuchtmitteln.

Übersicht Ausphasungsplang (de)